Tag Archives: Internationales Erbrecht

Vertretung/Beratung ausländisches Erbrecht

Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg vertritt und berät Sie, wenn ausländisches Erbrecht im Bereich der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung kommt.

Wir vertreten Sie nicht, wenn es um die Durchsetzung ausländischen Erbrechts in folgenden Ländern geht:
Kroatien, Slowenien, Albanien, Ungarn, Rumänien, Nord-Mazedonien, Montenegro, Türkei, Irak, Syrien, Algerien.

Wir vertreten Sie auch im Ausland, soweit uns dies als deutsche Anwaltskanzlei möglich ist, mit unseren ausländischen Anwaltskanzlei-Partnern in
Österreich, Italien, Schweiz, Frankreich, Spanien, Portugal, England, Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika und Südafrika.

Wir können Sie auch vertreten, wenn es sich um die erbrechtlichen Konsequenzen der Scharia handelt, wenn und soweit hier diese rechtliche Frage für europäische Länder von Bedeutung ist.

Erbrecht einer/s deutschen Staatsangehörigen mit unterschiedlichen Wohnsitzen

Wenn ein deutscher Staatsangehöriger / eine deutsche Staatsangehörige Vermögen in den nachfolgenden Ländern haben sollte gilt das Erbrecht des letzten Wohnsitzes des Erblassers / der Erblasserin, also das Wohnsitzprinzip.

Wenn also der deutsche Erblasser / die deutsche Erblasserin seinen / ihren Wohnsitz in Deutschland hatte oder in einem Drittstaat oder in einem der folgenden Staaten, kommt für die folgenden Staaten dasjenige Erbrecht zur Anwendung, in welchem der Erblasser / die Erblasserin zuletzt gewohnt hat.

Wenn also ein deutscher Erblasser / eine deutsche Erblasserin in Deutschland oder beispielsweise den USA gelebt haben sollte und er / sie Vermögen in den nachfolgenden Ländern hat, kommt deutsches Erbrecht bzw. US-Erbrecht zur Anwendung, es handelt sich um folgende Länder:

  • Argentinien
  • Brasilien
  • Dänemark
  • Island
  • Israel
  • Norwegen
  • Russische Föderation
  • Schweiz

Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg wird Sie diesbezüglich entsprechend beraten.

Erbrechtsquoten und Erbrecht in Ägypten

Anzuwendendes Erbrecht

Für Ägypten gilt folgende Regelung:

Die Erbfolge in Ägypten richtet sich unabhängig von der europäischen Erbrechtsverordnung stets nach dem Heimatrecht des Erblassers.

Wenn also beispielsweise ein Deutscher in Ägypten verstirbt, wendet Ägypten deutsches Erbrecht an. Continue reading

Erben in Europa

Der Erbfall in Europa unterscheidet sich nicht nur in rein rechtlichen Dingen ganz erheblich, sondern auch im Hinblick auf die Vermögenswerte eines Durchschnittshaushalts gibt es massive Unterschiede. Continue reading

Erbschaftsteuer in Lettland

Eine Erbschaftsteuer gibt es nicht in Lettland.

Im Gegensatz zu anderen Ländern unterliegt auch nicht der Erwerb von Todes wegen oder aufgrund von einer Schenkung einer sonstigen Steuer.

Auch die Veräußerung einer geerbten Immobilie unterliegt nicht einer sonstigen Steuer.

Es eröffnen sich dadurch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.

In Fragen der optimierten Erbschaftsteuergestaltung kontaktieren Sie bitte die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 22, 86152 Augsburg, Telefonnummer 0821 345770.

Erbschaftsteuer in Italien

In Italien wurde die Erbschaftsteuer mehrfach abgeschafft und wieder eingeführt.

Es war so, dass die Erbschaftsteuer komplett abgeschafft wurde. Es wurde dann die Erbschafsteuer wieder eingeführt. Im Jahr 2000 wurden die Steuersätze dramatisch gesenkt.

Es wurde dann im Jahr 2000 die Erbschaftsteuer abgeschafft.

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Erbschaftsteuer in der DDR

Bei diesem historischen Rückblick ist zu beachten, dass die DDR zwei Steuerklassen kannte, die Steuerklasse I und II. Zur Steuerklasse I zählten der Ehegatte und die Kinder und in der Steuerklasse II wurden sämtliche weitere Personen aufgelistet.

Es war so, dass die Erbschaftsteuer einen Freibetrag kannte, insgesamt von 20.000 DM für die Kinder.

Es erfolgte dann eine Steuerfestsetzung nach Vermögensgröße. Diese oblag allerdings der Steuerbehörde.

Erbschaftsteuerfestsetzung fand somit nahezu nicht statt.

Erbschaftsteuer in Malta

Im Jahr 1992 wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Malta abgeschafft.

Es ist allerdings zu beachten, dass bei Übergang von Immobilien eine Transfersteuer in Höhe von 5 % aus dem Wert der Immobilien anfällt.

Wenn zwischen Ehegatten eine Immobilientransferierung vorgenommen wird, fallen nur 50 % an.

Wenn zusätzlich die Immobilie, meistens das Wohnhaus, welches selbst genutzt wird, übertragen wird, ist der Transfer steuerbefreit.

Wenn Sie diesbezüglich weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Augsburg, unter der Telefonnummer 0821 345770.

Erbschaftsteuer in Estland

Eine Erbschaftsteuer bzw. eine Schenkungsteuer wird in Estland nicht erhoben.

Als Besonderheit ist aber darauf hinzuweisen, dass bei ererbten oder unentgeltlich, d. h. durch Schenkungen erworbenen Immobilien, die dann anschließend verkauft werden, aus dem gesamten Erlös eine Einkommensteuer zu bezahlen ist.

Derzeit beträgt diese Steuer dann 21 %.

Erbschaftsteuer in Zypern

In der Republik Zypern wurde zum 1. Januar 2000 die Erbschaftsteuer abgeschafft.

Der Vermögenstransfer zu Lebzeiten wurde davon ausgenommen. Für Schenkungen von Grundstücken zwischen nahen Familienangehörigen wird aber eine Transfer Tax erhoben.

Die Transfer Tax beträgt zwischen 3 % und 8 % des Grundstückswerts.

Für Fragen diesbezüglich steht Ihnen die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg jederzeit zur Verfügung.

Russland: Erbrecht, Scheidung

Es ist bei internationalen Erbfällen mit Berührung zu Russland die Besonderheit zu beachten, dass hier die internationalen Zuständigkeiten für das Ehescheidungsverfahren und für den Erbfall auseinanderfallen können.
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Italien: Ausschlagung, minderjährige Erben

Auf Grund der Rückkehr zahlrechter, älterer, italienischer Staatsangehöriger nach Italien und dem gleichzeitigen Verbleib der jüngeren Abkömmlinge in Deutschland, mehren sich die Situationen, in welchen in Deutschland lebende Personen Erben werden von italienischen Erblassern, oftmals mit Vermögen sowohl in Italien als auch in Deutschland.
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Italien, italienisches Erbrecht, Ausschlagung

Hinsichtlich Ausschlagung der Erbschaft nach italienischem Recht:

Wenn ein in Deutschland lebender Erbe, eines italienischen Erblassers, der seinen letzten Wohnsitz in Italien hatte, ausschlagen möchte, ist es keines falls ausreichend die Ausschlagung vor einem deutschem Nachlassgericht zu erklären.

Die Ausschlagung der Erbschaft muss durch eine Erklärung erfolgen, die von einem Notar aufgenommen wurde oder von Urkundsbeamten des Gerichts, in dem die Erbfolge eröffnet wurde und dann muss diese Erbschaftsausschlagung in das Erbschaftsregister beim regionalen, welches zuständig ist für den Versterbensort des Erblassers, erfolgen, Artikel 519 c.c. Es ist also keines falls ausreichend eine privatschriftliche Erklärung an das Gericht zu schicken, in welchen die Ausschlagung erklärt wird. Continue reading

Erbrecht in der Türkei

Das materielle Erbrecht ist in der Türkei in den Artikeln 495 ff. ZGB geregelt.

Gleich wie im deutschen Erbrecht ist das Erbrecht normiert im Bürgerlichen Gesetzbuch.

In der Türkei wird, wie in Deutschland, zwischen der gesetzlichen Erbfolge einerseits und der gewillkürten Erbfolge durch Testament bzw. Erbvertrag andererseits unterschieden. Continue reading

Slowenien: Merkblatt Pflichtteilsrecht

Pflichtteilsrecht in Slowenien

Das Recht auf einen Pflichtteil ist, anders als wie im deutschen Erbrecht, als echtes Erbrecht ausgestaltet, Artikel 27 Erbgesetz, so wie beispielsweise in Griechenland. Nach deutschem Erbrecht ist der Pflichtteilsanspruch ein schuldrechtlicher Anspruch. Der Pflichtteilsberechtigte nach deutschem Recht hat einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Alleinerben oder der Erbengemeinschaft. Der Anspruch besteht in Geld. Der Anspruch besteht nach deutschem Erbrecht in Höhe von 50 % der gesetzlichen Erbquote. Dies ist nach slowenischem Recht nicht der Fall. Der Pflichtteil besteht in einer reduzierten Erbquote am Nachlass.

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Spanien

Für in Spanien lebende Deutsche muss bewusst sein, dass für sie spanisches Erbrecht zur Anwendung kommen kann.

Das Erbrecht in Spanien ist im Code Civil (CC) geregelt. Es gilt allerding nicht einheitlich in Spanien. In einzelnen Gegenden gibt es Foralrechte, die das dortige Erbrecht regeln. Das spanische Erbrecht gilt jedoch nur insoweit als keine Foralrechte in einzelnen Gebieten gelten.

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Italien (Ehe, Ehepartner, Erbe)

Wir lösen für Sie erbrechtliche Situationen als Ehepartner in Italien.

1. Güterrecht

a) Gesetzlicher Güterstand

Die Errungenschaftsgemeinschaft gemäß Art. 159, 177-197 Cc ist der gesetzliche Güterstand in Italien. Die Errungenschaftsgemeinschaft unterscheidet sich ganz erheblich von dem gesetzlichen deutschen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

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Spanien: Katalonien und Pflichtteilsrecht

Im Gegensatz zu den anderen Foralrechten (regionale Sonderrechte. Diese wurden im Mittelalter auf Grund der verschiedenen erbrechtlichen Rechte auf der Iberischen Halbinsel entwickelt) gibt es in Katalonien ein eigenes Erbrecht nachfolgend genannt CS (Codi de Successions). Bei Lücken des katalonischen Erbrechts wird nicht auf das spanische Erbrecht den spanischen Code Civil zurückgegriffen.

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Kroatien

Erbquote

Gerade für Kroaten, die sowohl in Kroatien als auch in Deutschland Vermögen haben, stellt eine klare erbrechtliche Regelung, eine Notwendigkeit dar, um jahrelange Verfahren zu vermeiden, gerade auch sich widerstrebende Entscheidungen in Kroatien und Deutschland. Es ist zuerst der Aufenthaltsort, so weit wie möglich exakt zu bestimmen und dann das Erbstatut.

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Spanien/Galizien/Pflichtteilsrecht

Hier besteht kein Noterbenrecht, dies im Gegensatz zu Aragón. Das heißt sie sind am Nachlass nicht beteiligt, sondern sie haben nur eine Geldforderung gegen den Erben, dies entspricht dem Foralerbrecht in Katalonien und dem deutschen Pflichtteilsrecht. Diese beträgt insgesamt 1/4 des Nachlasswertes. Hiervon steht jedem Abkömmling ein Bruchteil entsprechend der Anzahl der Abkömmlinge zu, wobei die Quote geringer ist als im deutschen Erbrecht.

Der überlebende Ehegatte hat neben Abkömmlingen zu 1/4 Nießbrauch am Nachlass, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind 1/2 Nießbrauch am Nachlass.

Spanien/Aragón/Pflichtteil

Auch in Aragón gibt es ein Foralrecht.

Der Pflichtteil der Kinder ist ein Noterbteil, also eine Beteiligung am Nachlass in Höhe der Hälfte des Nachlasses, also gegensätzlich zum Recht von Katalonien und dem deutschen Erbrecht.

Der Erblasser hat zudem die Möglichkeit den gesamten Pflichtteil zu gleichen oder auch zu ungleichen Teilen unter seinen Abkömmlingen aufzuteilen. Einzelne Abkömmlinge können dadurch quotenmäßig reduziert werden.

Spanien/Baskenland/Pflichtteil

Der Pflichtteil der Kinder ist im Basken als Noterbrecht ausgestaltet und beträgt für alle Kinder zusammen insgesamt 4/5 des Nachlasses. Der Erblasser kann demnach nur über 1/5 des Nachlasses frei verfügen. Dies stellt im Vergleich zu Deutschland eine massive erbrechtliche Bevorzugung von Kindern dar.

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Spanien/Balearische Inseln/Pflichtteilsrecht

Für deutsche, die auf den Balearen leben ist eine Regelung ihres Erbstatutes von entscheidender Bedeutung, da die erbrechtlichen Regelungen auf den Balearen sich ganz erheblich von den deutschen erbrechtlichen Regelungen unterscheiden, gerade für Ehepartner können die dortigen erbrechtlichen Regelungen erhebliche Nachteile mit sich bringen.

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Italienisches Ehegüterrecht und Erbrecht

Die Wahl des Güterstandes ist nach italienischem Erbrecht für die Erbquoten der Ehepartner und somit auch für die Erbquoten der Abkömmlinge des Erblassers unbedeutend, dies im Gegensatz zum deutschen Erbrecht. Dabei können die Güterstände, wie Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft und Gütertrennung die Erbquoten der beteiligten Erben beeinflussen. Die Wahl des Güterstandes beantwortet jedoch die Frage, welches eheliche Vermögen in den Nachlass fließt und daher vererbt werden kann, wenn keine speziellen gesellschaftsrechtlichen Regelungen vorhanden sind oder was dem überlebenden Ehegatten ohnehin schon von vornherein gehört.

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Slowenien: Möglicher Inhalt eines Testaments

Der Erblasser kann in einem slowenischen Einzeltestament die Erben bestimmen. Es können Vermächtnisse durch den Testamentserrichter ausgesetzt werden. Der Testamentserrichter kann die Erben auch mit einer Auflage belasten. Der Testamentserrichter kann auch jemanden ausdrücklich von der Erbfolge ausschließen

Griechenland

Erbquote

Wenn der Erblasser unabhängig der Staatsangehörigkeit seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Griechenland hat und keine Rechtswahl zu Gunsten beispielsweise des deutschen Rechts getroffen (deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Griechenland) hat, erben die Kinder zu gleichen Teilen. Der Ehegatte erbt neben Kindern 1/4 und erhält zusätzlich den Hausrat1.

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Slowenien Testament

Die drei Arten eines möglichen Testaments.

Der Erblasser kann, ähnlich wie im deutschen Recht, eine eigenhändige letztwillige Verfügung errichten. Diese eigenhändige letztwillige Verfügung muss vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Diese Art der Errichtung einer letztwilligen Verfügung entspricht dem deutschen Erbrecht. Der gesamte Text der letztwilligen Verfügung ist eigenhändig zu schreiben und am Ende eigenhändig zu unterschreiben.

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Italien: Vor- und Nacherbschaft

Wir führen aus, dass das italienische Recht die Möglichkeit einer Nacherbeinsetzung nicht kennt.

Die Anordnung einer Nacherbschaft ist nichtig.

Die Einsetzung eines Erben, auch wenn er als Vorerbe bezeichnet wird, bleibt jedoch unabhängig davon wirksam.

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Erbschaft- und Schenkungsteuer in Italien, Aussichten für die Zukunft

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Italien wurde mit Gesetz vom 24.11.2006 in Italien wieder eingeführt, nachdem die Erbschaftsteuer im Jahr 2000 gesenkt und dann im Jahr 2001 abgeschafft worden war.

Ob im Hinblick auf die Konsilidierung des italienischen Staatshaushalts in Zukunft eine Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer angedacht ist, ist schwer abschätzbar, sollte aber gerade bei hochpreisigen Immobilien im Bereich des Gardasees, in Betracht gezogen werden. Einräumung von Nießbrauchsrechten und Rückforderungsrechten ist möglich.

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Erbrecht europäische Union, EU-Erbschaftsverordnung

Die neuen EU-Regeln gelten für alle Todesfälle ab dem 17.08.2015.

Die EU Erbschaftsverordnung knüpft das Erbrecht an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen, also den Hauptsitz an.

Dies bedeutet, dass wenn zum Beispiel ein Deutscher sich überwiegend im Ausland aufhält, wie zum Beispiel Wahlwohnsitz Monaco, Liechtenstein, Andorra, dann wird das dortige Erbrecht auf den Erbfall angewendet, egal wo sich die Erben befinden und gleichfalls unerheblich in den meisten Fällen, wo sich das Vermögen befindet.

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Ungarn – Nachlassverfahren

Wir informieren Sie, dass das Nachlassverfahren in Ungarn von einem Notar/einer Notarin als außergerichtliches Verfahren durchgeführt wird.

In diesem außergerichtlichen Verfahren führt der Notar/der Notarin grundsätzlich keine Beweisführung durch.

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China – Erbfolge in Deutschland

Hier ist zu differenzieren, ob der Erblasser mit chinesischer Staatsangehörigkeit seinen letzten Wohnsitz in Deutschland hatte oder ob er seinen letzten Wohnsitz in China hatte.

Für in Deutschland lebende Chinesen (mit Wohnsitz in Deutschland) kommt prinzipiell ausschließlich sowohl für bewegliches als auch unbewegliches Vermögen deutsches materielles Erbrecht und Verfahrensrecht zur Anwendung.

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Italienisches Erbrecht, Rechtswahlmöglichkeit für Deutsche in Italien, Stand 2013

Möglich ist nach italienischem Erbrecht auch eine unbeschränkte Rechtswahl nach Art. 46 Abs. 2 ital IPRG. Nach den Regelungen im italienischen und internationalen Privatrecht kann der Erblasser für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen – also nicht nur bezüglich des unbeweglichen Vermögens, sondern auch des beweglichen Nachlassvermögens – das Recht des Staates wählen, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Es kommt hierbei auf den Todeszeitpunkt an, gleichgültig, ob das gewählte Recht eine Rechtswahl erlaubt.

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Italienisches Erbrecht, Rechtswahl für Deutschland, unbewegliches Vermögen, Stand 2013

Gemäß Art. 25 Abs. 2 EGBGB kann ein italienischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland für sein in Deutschland belegenes unbewegliches Vermögen (Grundstücke, Eigentumswohnungen, sonstiges Teileigentum) als maßgebliches Erbstatut deutsches Recht wählen. Aus deutscher Sicht sind dann Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente insoweit zulässig und für die Erbfolge in Deutschland maßgeblich.

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Internationales Erbrecht, EU Erbrechtsverordnung

Das Ableben eines Menschen wirft oftmals die Frage nach dem auf die Erbfolge anzuwendenden Recht auf, wenn Berührungspunkte mit dem Ausland vorliegen.

Die ausländische Staatsangehörigkeit des Erblassers,
der Wohnsitz des Erblassers,
der Aufenthalt des Erblassers im Ausland oder
die Belegenheit von Nachlassgegenständen im Ausland
die Rechtswahl des Erblassers

stellen derartige Berührungspunkte dar.

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Ägypten, Erbrecht, gesetzliche Regelung, islamisches Recht

In den Jahren 1950 und 1960 sind zahlreiche ägyptische Staatsangehörige nach Deutschland ausgewandert. Für den Fall des Versterbens dieser Personenkreise sind oftmals deutsche und ägyptische Rechtsnormen zu beachten.

Wir beraten und vertreten Sie bei Erbfällen mit ägyptisch-deutschem Bezug im Hinblick auf die Anwendbarkeit islamischen Rechts in Deutschland.

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EU Erbrechtsverordnung

Die EU-Erbrechtsverordnung wurde vom Europäischen Parlament angenommen.

Aller Voraussicht nach wird im April 2012 sie noch vom Rat der EU angenommen werden müssen. Der Zeitplan sieht vor, dass die Verordnung ab Mitte 2015 für Erbfälle innerhalb der EU anwendbar sein wird.

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Erbschaftsteuer international

Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer existieren im Gegensatz etwa zur Einkommensteuer kaum sog. Doppelbesteuerungsabkommen. Es besteht dann nur die Möglichkeit, dass in Deutschland die ausländische Steuer zumindest angerechnet wird. Der deutsche Fiskus rechnet die ausländische Steuer jedoch nur bis zur Höhe der auf den Erwerb im Ausland entfallenden deutschen Steuer an. Eine im Ausland gezahlte Mehrsteuer wird dagegen nicht erstattet.

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Internationales Erbrecht – Vermögen im Ausland

Der Wunsch nach einer eigenen Ferienimmobilie im Ausland wird immer häufiger realisiert. Die Immobilie in Italien oder auf Mallorca zählt zu den Favoriten der deutschen Eigentümer, wobei eine deutliche Zunahme von Immobilienerwerbungen in der Türkei und Marokko feststellbar ist.

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Schweiz, Deutschland, Erbrecht, Herabsetzungsklage, Schlichtungsverfahren

Die Fälle mit internationalem Bezug nehmen ständig zu, wobei festzustellen ist, dass gerade bei deutschen Auswanderern elementare Unkenntnisse bestehen, was die erbrechtlichen Konsequenzen eines Wegzuges aus Deutschland sein können, dies soll an folgendem Fall aufgezeigt werden.

Ein deutscher Staatsbürger unverheiratet, mit einem nichtehelichen Kind aus einer früheren Beziehung und einer neuen Lebenspartnerin zieht in die Schweiz. Er hat Vermögen in Deutschland und in der Schweiz. Es liegt ein Testament vor, in welchem er seine derzeitige Lebenspartnerin zur Alleinerbin einsetzt.

Nach deutschem Recht steht dem Kind ein Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50 % aus dem deutschen Nettonachlass zu.

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