Nachlassabwicklung in Marokko

Für die Abwicklung des Nachlasses kann der Errichter sämtliche notwendigen Sicherungsmaßnahmen treffen, von denen er meint, dass diese sinnvoll sind. Er kann Siegel anbringen etc.

Wenn die Erben einvernehmlich einen Abwickler gewählt haben, wird dieser vom Richter bestimmt und er erhält eine Ernennungsurkunde.

Wenn keine Einigung erfolgt, kann der Richter auch einen Abwickler bestimmen. Der Abwickler erhält eine Ernennungsurkunde, in der sein Aufgabengebiet festgelegt ist. Der Abwickler hat ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Der Abwickler eines marokkanischen Nachlasses hat auch die Verbindlichkeiten zu bezahlen. Er hat hier Rücksprache mit dem Richter zu nehmen.

Nach der Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten und Maßnahmen erhalten die Erben ihren Anteil.

Jeder Erbe kann eine Abschrift aus dem Nachlassregister verlangen, die den Umfang seines Anteils an der Erbschaft ausweist.

Jeder muss sein Erbrecht nachweisen.