In zahlreichen Fällen übertragen Eltern auf ihre Abkömmlinge Immobilien unter der Bestimmung, dass ihnen zu Lebzeiten der Nießbrauch zusteht, das heißt, dass ihnen alle Einnahmen zufließen und sie allerdings auch verpflichtet sind, alle Ausgaben in diesem Zusammenhang zu tragen. Weiterlesen
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Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs einerseits durch Barabfindung und andererseits gegebenenfalls schenkungsweise.
Bei Überlassungsverträgen stellt der Vorbehaltsnießbrauch ein intelligentes Mittel dar zur Reduzierung der Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer und kann zur Absicherung der Alterseinkünfte der das Grundstück übertragenden Personen dienen.
Beim Vorbehaltsnießbrauch ist es so, dass der ursprüngliche Eigentümer die Erträgnisse bekommt, während der Beschenkte Eigentümer des Grundstücks wird. Weiterlesen