Schlagwort-Archiv: Altersvorsorge

Altersvorsorge Elternunterhalt, Schonvermögen, Altersvorsorgeschonvermögen

Schonvermögen beim Elternunterhalt aus Vermögen jedenfalls 5 % des Bruttoeinkommens seit Arbeitsbeginn

Grundsätzlich muss auch das eigene Vermögen für Unterhaltsleistungen eingesetzt werden.

Der BGH (AZ: XII ZR 98/04) hat entschieden, dass dem unterhaltspflichtigen Kind, welches aus seinem Vermögen unterhaltspflichtig ist, beim Elternunterhalt Schonvermögen verbleiben muss in Höhe von jedenfalls 5 % seines Bruttoeinkommens bis zum Renteneintritt.

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Altersvorsorge contra Verpflichtung Elternunterhalt

Wenn Eltern ins Senioren- oder Pflegeheim kommen, reichen Rente und Pflegeversicherung und sonstige Einnahmen oftmals nicht aus, um die Kosten dafür zu decken.

Die Ersparnisse der Eltern sind schnell aufgebraucht. Das Sozialamt unternimmt zunächst einmal die Kosten. Doch das Sozialamt ist gehalten, das Geld von den Kindern wieder zurückzufordern (§94 SGB XII). Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (BGB, § 1601). Die Berechnungsmethoden der Sozialämter sind allerdings sehr unterschiedlich, so dass es oft zu nicht nachvollziehbaren Forderungen kommt. „Je nach Berechnung kann es geschehen, dass Kinder, die Elternunterhalt zahlen sollen, bei gleichem Einkommen in einem Bundesland aufkommen, in einem anderen gar nichts zahlen müssen“ führt Rechtsanwalt Michael Ott-Eulberg, Augsburg, aus der Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, aus.

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