Für in Spanien lebende Deutsche muss bewusst sein, dass für sie spanisches Erbrecht zur Anwendung kommen kann.
Das Erbrecht in Spanien ist im Code Civil (CC) geregelt. Es gilt allerding nicht einheitlich in Spanien. In einzelnen Gegenden gibt es Foralrechte, die das dortige Erbrecht regeln. Das spanische Erbrecht gilt jedoch nur insoweit als keine Foralrechte in einzelnen Gebieten gelten.