Schlagwort-Archiv: Ehegattenrecht

Erbrechtsirrtum erbrechtlicher Art Ehepartner

Oftmals wird davon ausgegangen, dass der langjährige Lebenspartner zum Kreis der Miterben gehört. Dies ist unzutreffend. Unverheiratete Partner stehen sich sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich wie fremde Dritte gegenüber. Wenn der Verstorbene keine letztwillige Verfügung hinterlässt, in der der Ehepartner nicht bedacht wird, geht dieser in vollem Umfang selbst nach jahrzehntelangem Zusammenleben leer aus. Weiterlesen

Eheirrtümer, die Auswirkungen auf das Erbrecht haben

Nach der Heirat gehört beiden Ehepartnern alles gemeinsam, sodass beim Ableben eines Ehepartners somit 50% in dessen Nachlass fallen. Dies ist unrichtig. Eine Heirat ändert überhaupt nichts an den Vermögensverhältnissen der Ehepartner. All das was ein Ehepartner an Vermögen hat, gehört auch nach Eheschließung ihm weiterhin alleine. Weiterlesen

Die Erbrechtskanzlei als Eheanbahnungsinstitut oder eine fehlende Ehe kostet Millionen bzw. wenn man weniger hat entsprechend wenig.

Liebe Mitglieder von Patchwork-Familien, liebe Mitglieder der End 68er-Generation,

diejenigen die die Ehe als bürgerliche Lebensform verachten, hochgeschätzte Millionäre, liebgewonnene Mitglieder der Gesellschaft die mehrere Kinder haben, an Sie wendet sich dieser Artikel. Wir von der Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg Augsburg gehen davon aus, dass sich die allermeisten über Google im Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer und des Pflichtteilsrecht informiert haben. Hoffentlich haben Sie auch verstanden, was die Konsequenzen sind. Weiterlesen

Erbfolge im Allgemeinen, Ehegattenerbrecht, Allgemeines zum Erbrecht

Gem. § 1922 BGB geht mit dem Tod einer Person das gesamte Vermögen des Erblassers als Ganzes auf eine oder andere Personen als Alleinerben bzw. Miterben über.

Dem deutschen Erbrecht ist das Vererben von Einzelgegenstände fremd. Wenn einzelne Gegenstände einzelnen Erben oder sonstigen Personen zugedacht werden sollen, dann muss dies im Rahmen eines Vermächtnisses geschehen. Weiterlesen

Allgemeines zum Erbrecht, Erbfolge im Allgemeinen, Ehegattenerbrecht

Gem. § 1922 BGB geht mit dem Tod einer Person das gesamte Vermögen des Erblassers als Ganzes auf eine oder andere Personen als Alleinerben bzw. Miterben über.

Dem deutschen Erbrecht ist das Vererben von Einzelgegenstände fremd. Wenn einzelne Gegenstände einzelnen Erben oder sonstigen Personen zugedacht werden sollen, dann muss dies im Rahmen eines Vermächtnisses geschehen. Weiterlesen

Erbfolge im Allgemeinen, Ehegattenerbrecht

Allgemeines zum Erbrecht

Gem. § 1922 BGB geht mit dem Tod einer Person das gesamte Vermögen des Erblassers als Ganzes auf eine oder andere Personen als Alleinerben bzw. Miterben über.

Dem deutschen Erbrecht ist das Vererben von Einzelgegenstände fremd. Wenn einzelne Gegenstände einzelnen Erben oder sonstigen Personen zugedacht werden sollen, dann muss dies im Rahmen eines Vermächtnisses geschehen. Weiterlesen