1. Vorbemerkung
Wenn deutsche Staatsangehörige Eigentum in Spanien haben, erleichtern Vollmachten den praktischen Ablauf bei Immobiliengeschäften oder auch in Notfällen.
Es müssen dann nicht alle Beteiligte persönlich nach Spanien reisen, um spanisches Eigentum zu erwerben, zu belasten, oder zu veräußern. Es ist dann ausreichend, dass der Bevollmächtige nach Spanien fährt.
Zur Vorsorge der Erhaltung der Handlungsfähigkeit im Alter und bei Krankheit sind Vollmachten das geeignete Mittel, um stehende Probleme zu lösen.