Eine Betreuung hat nicht den Zweck, das Vermögen der/des Betroffenen zugunsten eines gesetzlichen Erben zu erhalten oder zu vermehren.
Häufig regen Verwandte eines Betroffenen, welcher aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäfte selbst zu erledigen, die Einrichtung einer Betreuung durch das zuständige Betreuungsgericht an. Weiterlesen