Portugal: Nachlassvollmachten

Vollmachten erlöschen grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers, eine trans- oder postmortale Vollmacht ist dem portugiesischem Recht unbekannt.

Eine Rechtswahl hinsichtlich des auf die Vollmacht anwendbaren Rechts ist zulässig. Wählt der Vollmachtgeber in der Vollmachtsurkunde ausdrücklich eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts, welches sowohl trans- als auch die postmortale Vollmacht zulässt, wird dies in Portugal im Regelfall anerkannt.