Weitestgehend unbekannt ist, dass Schenkungen, wenn sie innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod erfolgt sind, zum Nachlass zur Berechnung des Freibetrags hinzugerechnet werden. Es findet hier auch keine Abschmelzung statt. Die Abschmelzung findet nur statt, bei Pflichtteilsansprüchen.
Es sind gerade bei der Erbschaftssteuererklärung immer alle Schenkungen der letzten 10 Jahre penibel mit anzugeben. Jeder Auslandserwerb ist innerhalb von zwei Monaten anzuzeigen.