Schlagwort-Archiv: Schenkung

Erbrechtsirrtum Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer

Weitestgehend unbekannt ist, dass Schenkungen, wenn sie innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod erfolgt sind, zum Nachlass zur Berechnung des Freibetrags hinzugerechnet werden. Es findet hier auch keine Abschmelzung statt. Die Abschmelzung findet nur statt, bei Pflichtteilsansprüchen.

Es sind gerade bei der Erbschaftssteuererklärung immer alle Schenkungen der letzten 10 Jahre penibel mit anzugeben. Jeder Auslandserwerb ist innerhalb von zwei Monaten anzuzeigen.

Unglückliche Schenkungsgestaltung

Die Eltern sind glücklich miteinander verheiratet. Aus ihrer Ehe entstammen insgesamt drei Abkömmlinge. Einer der Abkömmlinge bittet seine Eltern ihm 100.000,00 € zu schenken. Die Eltern überweisen diesen Betrag auf das Konto ihres Kindes. Weiterlesen

Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs einerseits durch Barabfindung und andererseits gegebenenfalls schenkungsweise.

Bei Überlassungsverträgen stellt der Vorbehaltsnießbrauch ein intelligentes Mittel dar zur Reduzierung der Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer und kann zur Absicherung der Alterseinkünfte der das Grundstück übertragenden Personen dienen.

Beim Vorbehaltsnießbrauch ist es so, dass der ursprüngliche Eigentümer die Erträgnisse bekommt, während der Beschenkte Eigentümer des Grundstücks wird. Weiterlesen

Ausgleichung

Lebzeitige Zuwendungen des Erblassers an Abkömmlinge, ausdrücklich werden hier nicht abgehandelt. Zuwendungen an Dritte, können sich auf verschiedene Weise auf den Erbfall auswirken.

Der Erbteil, nicht zu verwechseln mit Erbquote, eines Abkömmlings kann sich ändern, wenn der Abkömmling vom Erblasser bereits ausgleichungspflichtige Vorempfänge erhalten hat. Weiterlesen

Ein Verzicht auf ein wertlos gewordenes Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht stellt keine Schenkung dar

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass beispielsweise im Jahr 1995, als es zum Wechsel bei der Bewertung von Immobilien gekommen ist, Grundstückseigentümer ihre Immobilien auf einen oder mehrere ihre Abkömmlinge überragen haben um die damals vermeintlichen Steuervorteile ausnutzen zu können.

Im Rahmen dieser damals sehr zahlreich verbundenen Beurkundungen von Grundstücksüberlassungen. Es wurde das Wohnungsrecht bzw. der Nießbrauch eingeräumt. Es kann nunmehr dazu kommen, dass das Wohnungsrecht für den ehemaligen Grundstückseigentümer wertlos geworden ist, da er sich altersbedingt zwischenzeitlich in einem Seniorenheim aufhalten muss.

Weiterlesen

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Italien, Aussichten für die Zukunft

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Italien wurde mit Gesetz vom 24.11.2006 in Italien wieder eingeführt, nachdem die Erbschaftsteuer im Jahr 2000 gesenkt und dann im Jahr 2001 abgeschafft worden war.

Ob im Hinblick auf die Konsilidierung des italienischen Staatshaushalts in Zukunft eine Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer angedacht ist, ist schwer abschätzbar, sollte aber gerade bei hochpreisigen Immobilien im Bereich des Gardasees, in Betracht gezogen werden. Einräumung von Nießbrauchsrechten und Rückforderungsrechten ist möglich.

Weiterlesen

Altersvorsorge/Bevölkerungsentwicklung

Aufgrund der negativen Bevölkerungsentwicklung in Deutschland wird die Vorsorge für das Alter immer entscheidender.

Die Zahl der Versterbensfälle lag im Jahr 2010 bei 859.000 Personen. Die Zahl der Versterbensfälle ist in den letzten 5 Jahren kontinuierlich gestiegen. Gleichfalls ist auch die Zahl der Geburten gestiegen von 2008 665.000 auf 2009 678.000.

Es ist allerdings so, dass die Schere zwischen Geburten und Versterbensfälle weiter aufgehen wird, da der Anstieg bei den Sterbefällen höher ausfällt, als bei den Geburten. Derzeit liegt die Zahl der Versterbensfalle um 181.000 höher als die Zahl der Geburten mit steigender Tendenz.

Weiterlesen

Böswillige Schenkung

Eine böswillige Schenkung liegt dann vor, wenn der Erblasser eine Schenkung in der Absicht gemacht hat, den Erben/Vertragserben zu beeinträchtigen. Im Falle einer Rechtsbeeinträchtigung kann dann der Erbe vom Beschenkten die Herausgabe des Geschenks verlangen.
Weiterlesen

Steuerklassen (Erbschafts-/Schenkungssteuer)

Steuerklasse I:

Ehegatten, Kinder, Enkel und Urenkel, Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen;

Steuerklasse II:

Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -Eltern, geschiedene Ehegatten, Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung;

Steuerklasse III:

alle übrigen.

Kunstgegenstände (Steuerrecht)

Kunstgegenstände sind gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG teilweise oder gänzlich steuerbefreit, wenn die Erhaltung des Kunstgegenstandes wegen seiner Bedeutung für die Kunst im öffentlichen Interesse liegt und unter der Voraussetzung, dass die jährlichen Kosten in der Regel die Einnahmen übersteigen und der Gegenstand zu Zwecken der Forschung oder der Volksbildung nutzbar gemacht wird.
Weiterlesen

Kettenschenkung (Steuerrecht)

Echte Kettenschenkungen führen dazu, dass bei jedem Schenkungsvorgang ein eigener steuerrechtlicher Tatbestand verwirklich wird, somit Schenkungssteuer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG für jeden Schenkungsfall separat festzustellen ist.
Weiterlesen

Kettenschenkung (Zivilrecht)

Der Begriff der Kettenschenkung ist zu trennen vom Begriff der Schenkung unter Auflage. Eine Kettenschenkung liegt vor, wenn der Beschenkte den ihm geschenkten Gegenstand ohne rechtliche Verpflichtung aufgrund eines eigenen Entschlusses an einen Dritten weiterschenkt. Es liegen somit mehrere hintereinander geschaltete Schenkungen vor, wobei es jedem Schenker freisteht, den ihm geschenkten Gegenstand weiterzuschenken.

Gütergemeinschaft (Steuerrecht)

Durch die Vergemeinschaftung der Vermögensmassen der Eheleute kann es zu einer Bereicherung des mit einem geringeren Vermögen ausgestatteten Ehepartners kommen, so dass dieser Differenzbetrag nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG schenkungssteuerpflichtig werden kann. Der Wechsel jedoch von der Gütergemeinschaft zur Gütertrennung und in die Zugewinngemeinschaft bleibt ohne schenkungssteuerliche Folgen.

Ausgleichung von Zuwendungen

Ausgleichung bedeutet, dass Vorempfänge berücksichtigt werden, um den Nachlassbestand nach dem Willen des Erblassers wertmäßig unter den gemeinsam erbenden Abkömmlingen aufzuteilen.
Weiterlesen