Bei Überlassungsverträgen stellt der Vorbehaltsnießbrauch ein intelligentes Mittel dar zur Reduzierung der Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer und kann zur Absicherung der Alterseinkünfte der das Grundstück übertragenden Personen dienen.
Beim Vorbehaltsnießbrauch ist es so, dass der ursprüngliche Eigentümer die Erträgnisse bekommt, während der Beschenkte Eigentümer des Grundstücks wird. Weiterlesen