Kettenschenkung (Zivilrecht)

Der Begriff der Kettenschenkung ist zu trennen vom Begriff der Schenkung unter Auflage. Eine Kettenschenkung liegt vor, wenn der Beschenkte den ihm geschenkten Gegenstand ohne rechtliche Verpflichtung aufgrund eines eigenen Entschlusses an einen Dritten weiterschenkt. Es liegen somit mehrere hintereinander geschaltete Schenkungen vor, wobei es jedem Schenker freisteht, den ihm geschenkten Gegenstand weiterzuschenken.