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Belgien: Anwaltsgebühren

In Belgien besteht keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte, so dass eine Honorarvereinbarung vor Beauftragung empfohlen wird. Das übliche Rechtsanwaltshonorar beziffert sich auf 10% bis 15% des Streitwerts, bei hohen Streitwerten auch niedriger.

Gebühren-/Kostentragung

In Gerichtsverfahren hat die unterlegene Partei ausschließlich die Gerichtskosten zu tragen. Die Rechtsanwaltskosten trägt – auch die obsiegende Partei – jede Partei selbst, sofern diese nicht gesondert als Schadensersatz geltend gemacht werden.