Erbrecht-Themen: Irrtümer im Erbrecht

Erbrechtsirrtum Pflichtteil und Vermächtnis, Restpflichtteil

Oftmals wird von Steuerberatern empfohlen, dass ein ungeliebter Abkömmling, der an sich einen Pflichtteilsanspruch hat, ein Vermächtnis zugewandt wird mit der Begründung, dass dann kein Pflichtteilsanspruch bestehen würde. Der Pflichtteilsanspruch besteht immer. Er entfällt dann, wenn ein Pflichtteilsverzichtsvertrag in notarieller Form geschlossen worden ist bzw. das Kind erbunwürdig ist. Eine Erbunwürdigkeit kann nicht darin gesehen werden, dass das Kind über Jahrzehnte hinweg seine Eltern beispielsweise nicht besucht. Weiterlesen

Erbrechtsirrtum Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer

Weitestgehend unbekannt ist, dass Schenkungen, wenn sie innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod erfolgt sind, zum Nachlass zur Berechnung des Freibetrags hinzugerechnet werden. Es findet hier auch keine Abschmelzung statt. Die Abschmelzung findet nur statt, bei Pflichtteilsansprüchen.

Es sind gerade bei der Erbschaftssteuererklärung immer alle Schenkungen der letzten 10 Jahre penibel mit anzugeben. Jeder Auslandserwerb ist innerhalb von zwei Monaten anzuzeigen.

Erbrechtsirrtum erbrechtlicher Art Ehepartner

Oftmals wird davon ausgegangen, dass der langjährige Lebenspartner zum Kreis der Miterben gehört. Dies ist unzutreffend. Unverheiratete Partner stehen sich sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich wie fremde Dritte gegenüber. Wenn der Verstorbene keine letztwillige Verfügung hinterlässt, in der der Ehepartner nicht bedacht wird, geht dieser in vollem Umfang selbst nach jahrzehntelangem Zusammenleben leer aus. Weiterlesen

Eheirrtümer, die Auswirkungen auf das Erbrecht haben

Nach der Heirat gehört beiden Ehepartnern alles gemeinsam, sodass beim Ableben eines Ehepartners somit 50% in dessen Nachlass fallen. Dies ist unrichtig. Eine Heirat ändert überhaupt nichts an den Vermögensverhältnissen der Ehepartner. All das was ein Ehepartner an Vermögen hat, gehört auch nach Eheschließung ihm weiterhin alleine. Weiterlesen

Unglückliche Schenkungsgestaltung

Die Eltern sind glücklich miteinander verheiratet. Aus ihrer Ehe entstammen insgesamt drei Abkömmlinge. Einer der Abkömmlinge bittet seine Eltern ihm 100.000,00 € zu schenken. Die Eltern überweisen diesen Betrag auf das Konto ihres Kindes. Weiterlesen