We bring you to a higher level
Unsere Kanzlei ist bestrebt, ständig gute, leistungsorientierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen.
Die Bezahlung erfolgt leistungsorientiert nach dem kanzleiinternen Bonussystem.
Es gibt unter anderem die Möglichkeit, sich entsprechende Überstunden und Boni auszahlen zu lassen bzw. in Freizeit umzuwandeln.
Es bleibt somit genügend Zeit für Sport.
Gleichfalls gibt es die Möglichkeit, die entsprechenden Boni und Überstunden auch für das Freitagsprogramm bzw. Montagsprogramm heranzuziehen, um so ein verlängertes Wochenende zu haben.
Im Gegenzug wird Leistungsbereitschaft erwartet, auch wegen der internationalen Mandate (Zeitverschiebung).
Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
Wenn Sie zu einer leistungsfähigen Personengruppe sich zuzählen, die das Gehalt nach Leistungsgerechtigkeit bestimmen wollen, dürfen wir Sie bitten, uns Ihre Bewerbungsunterlagen zuzusenden.
Wir bieten in unterschiedlichen Bereichen Stellen an:
Teilzeit
Es gibt auch für sehr berufserfahrene Juristinnen und Juristen die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten. Voraussetzung für diese Stelle ist jedoch langjährige berufliche Tätigkeit im Bereich des Erbrechts. Fachanwaltstitel sollte vorhanden sein.
Für sehr strukturiert Arbeitende ist auch ggf. Homeoffice möglich. An die Homeoffice-Arbeitssituation werden allerdings sehr hohe Anforderungen, unter anderem auch wegen des Datenschutzes, gestellt.
Homeoffice ist eher die Ausnahme als die Regel.
Life-Work-Balance-Stelle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die hohen Wert auf eine Work-Life-Balance-Regelung werfen, haben die Möglichkeit, in einem Gehaltskorridor von 3.500,00 bis 4.500,00 € plus Boni, entsprechende Stellen zu besetzen.
Es wird allerdings Berufserfahrung erwartet, wünschenswert Fachanwalt für Erbrecht, und die Fähigkeit hochkonzentriert während der Arbeitszeit die Dinge ohne Zeitverzögerung umzusetzen.
Leistungsträger I
In einem Gehaltssegment von 5.500,00 bis 7.500,00 € zzgl. Boni wird erwartet eine längere Berufserfahrung sowie Fachanwalt für Erbrecht bzw. Fachanwalt für Steuerrecht.
Klarerweise verbleibt es hier nicht bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden die Woche. Selbstverständlich werden die erwarteten Überstunden vergütet.
Es wird erwartet, dass eigene Fortbildung, deren Kosten wir in den allermeisten Fällen nach Absprache übernehmen, permanent in Anspruch genommen wird.
Leistungsträger II
In der Gehaltsstufe von 7.500,00 bis 12.000,00 € wird erwartet, dass äußerst zielstrebig und umsatzorientiert auf hohem Niveau, das man sich selbst zum Ziel setzt, die anspruchsvollen Mandate bearbeitet werden.
Auch hier ist Voraussetzung entweder ein top zweites Staatsexamen bzw. Fachanwalt für Erbrecht, wenn möglich mit Publikationstätigkeit.
Kontakt:
Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg
Ludwigstrasse 22
86162 Augsburg
Telefon: 0821 3 45 77 0
Fax: 0821 3 45 77 20
E-Mail: kanzlei@ott-eulberg.de