In den Jahren 1950 und 1960 sind zahlreiche ägyptische Staatsangehörige nach Deutschland ausgewandert. Für den Fall des Versterbens dieser Personenkreise sind oftmals deutsche und ägyptische Rechtsnormen zu beachten.
Wir beraten und vertreten Sie bei Erbfällen mit ägyptisch-deutschem Bezug im Hinblick auf die Anwendbarkeit islamischen Rechts in Deutschland.