Schlagwort-Archiv: Islamisches Erbrecht

Ägypten, Erbrecht, gesetzliche Regelung, islamisches Recht

In den Jahren 1950 und 1960 sind zahlreiche ägyptische Staatsangehörige nach Deutschland ausgewandert. Für den Fall des Versterbens dieser Personenkreise sind oftmals deutsche und ägyptische Rechtsnormen zu beachten.

Wir beraten und vertreten Sie bei Erbfällen mit ägyptisch-deutschem Bezug im Hinblick auf die Anwendbarkeit islamischen Rechts in Deutschland.

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Islamisches Erbrecht / Richtiger Sprachgebrauch

Die ausschließlich richtige Bezeichnung für einen Angehörigen des islamischen Glaubens ist Muslime und nicht das laienhafte Moslem. Bedauerlicherweise werden von angeblich spezialisierten Kanzleien immer wieder bei Internetveröffentlichungen der Begriff Moslem verwendet, wie zum Beispiel: kein Erbrecht der christlichen Ehefrau beim Tod des moslemischen Ehemannes.

Islamisches Erbrecht / Ehevertrag / ordre public

Durch die Eheschließung einer christlichen Ehefrau und einem Ägypter islamischen Glaubens vor einer ägyptischen dafür zuständigen Stelle wird nicht von der christlichen Ehefrau in jedem Fall auf die ordre-public Korrektur in Deutschland verzichtet. Dies kann allenfalls dann angenommen werden, wenn die Eheleute über die Anerkennung des ägyptischen Rechts bei der Eheschließung hinaus einen zusätzlichen Ausschlussvertrag hinsichtlich des Erbrechts geschlossen hätten, der im Übrigen nur in Deutschland gilt und gerade nicht für Ägypten.

Eine darüber hinausgehende Wirkung kann einem Ehevertrag nicht beigemessen werden. Insoweit müssten dort deutliche Anzeichen vorliegen, dass der deutsche Ehepartner auf die Anwendung des ordre public verzichtet.

Islamisches Erbrecht / Ägypten / Vermächtnis

Das Vermächtnis nach ägyptischem Recht, welches bis 1/3 des Nachlasses umfassen kann, hat im Gegensatz zum deutschen Recht unmittelbare dingliche Wirkung, d. h., dass der Vermächtnisnehmer unmittelbar den Gegenstand erwirkt.

So kann z. B. selbstverständlich eine Ehefrau christlichen Glaubens von ihrem Ehemann, der Ägypter muslimischen Glaubens ist, nach islamischem Recht in der Ausprägung ägyptischen Rechts die Ehewohnung über das Vermächtnis erhalten.

Internetveröffentlichungen stellen oftmals nur auf das Erbrecht in Bezug auf Erbfolge ab und übersehen vermächtnisweise Regelungen.

Die Ehefrau im islamischen Erbrecht

Teilweise wird von Rechtsanwaltskanzleien ausgeführt, dass die rechtliche und finanzielle Position der Ehefrau im islamischen Erbrecht schwach sei.

Dies ist in dieser unreflektierten Art unzutreffend.

Der Erbteil der Ehefrau beläuft sich auf ein Viertel des Nachlasses.

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Töchter im islamischen Erbrecht

Wenn der islamische Erblasser als Abkömmling eine Tochter hinterlässt, erhält diese die Hälfte des Nachlasses.

Wenn der islamische Erblasser als Abkömmlinge mehrere Töchter hinterlässt, erhalten diese 2/3 des Nachlasses.

Wenn der islamische Erblasser Töchter und Söhne hinterlässt, erhalten die Töchter 50 % der Erbquote der Söhne.

Islamisches Erbrecht / Deutsches Erbrecht

Auf Grund der weiter schreitenden Globalisierung und der politischen Entwicklung in Europa und den arabischen Ländern wird es verstärkt dazu kommen, dass Staatsangehörige aus arabischen Staaten Vermögen in Deutschland plazieren und umgekehrt deutsche Staatsangehörige in arabischen Staaten investieren.

Zusätzlich nimmt die Zahl der Ehen zwischen deutschen und beispielsweise ägyptischen Staatsangehörigen zu, wobei es dann dazu kommt, dass gegebenenfalls die Eheleute unterschiedliche Religionszugehörigkeiten haben, beispielsweise der Ehemann ist Muslime mit ägyptischer Staatsangehörigkeit, die Ehefrau katholisch/evangelisch und deutsche Staatsangehörige.

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