Töchter im islamischen Erbrecht

Wenn der islamische Erblasser als Abkömmling eine Tochter hinterlässt, erhält diese die Hälfte des Nachlasses.

Wenn der islamische Erblasser als Abkömmlinge mehrere Töchter hinterlässt, erhalten diese 2/3 des Nachlasses.

Wenn der islamische Erblasser Töchter und Söhne hinterlässt, erhalten die Töchter 50 % der Erbquote der Söhne.