Wir informieren Sie, dass das Nachlassverfahren in Ungarn von einem Notar/einer Notarin als außergerichtliches Verfahren durchgeführt wird.
In diesem außergerichtlichen Verfahren führt der Notar/der Notarin grundsätzlich keine Beweisführung durch.
Wir informieren Sie, dass das Nachlassverfahren in Ungarn von einem Notar/einer Notarin als außergerichtliches Verfahren durchgeführt wird.
In diesem außergerichtlichen Verfahren führt der Notar/der Notarin grundsätzlich keine Beweisführung durch.