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Deutschland: Wie können die Ehegatten in Deutschland die Vermögensverhältnisse innerhalb der Ehe regeln und welche Auswirkungen hat dies auf den Erbfall?

Welche gesetzlichen Bestimmungen können durch einen Vertrag abgeändert werden und welche nicht? Welche Güterstände können gewählt werden?

Es gibt in Deutschland vier Möglichkeiten des Güterstandes innerhalb der Ehe.

Die Ehegatten können vertraglich nicht nur einen anderen Güterstand bestimmen, sondern auch einzelne Regelungen des jeweiligen Güterstandes modifizieren (§ 1408 Abs. 1 BGB). Sie können auch einzelne Güterstände miteinander kombinieren. Oftmals wird eine Kombination aus Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft gewählt. Diese modifizierte Zugewinngemeinschaft sieht oftmals vor, dass es bei der Scheidung zur Gütertrennung kommt und im Todesfall der Eheleute zu den Rechtsfolgen der Zugewinngemeinschaft. Es gibt aber zahlreiche weitere Kombinationsmöglichkeiten.

Auch wenn Gemeinschaftsgut (Gütergemeinschaft) vorliegt und einer der Ehepartner wird geschäftsunfähig, wird das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht notwendig, da im Regelfall eine Einzelverwaltungsbefugnis nicht vereinbart worden ist. Die Auswirkungen auf den Erbfall bei einer Gütergemeinschaft sind wie folgt:

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