Pflichtteilsrecht in Slowenien
Das Recht auf einen Pflichtteil ist, anders als wie im deutschen Erbrecht, als echtes Erbrecht ausgestaltet, Artikel 27 Erbgesetz, so wie beispielsweise in Griechenland. Nach deutschem Erbrecht ist der Pflichtteilsanspruch ein schuldrechtlicher Anspruch. Der Pflichtteilsberechtigte nach deutschem Recht hat einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Alleinerben oder der Erbengemeinschaft. Der Anspruch besteht in Geld. Der Anspruch besteht nach deutschem Erbrecht in Höhe von 50 % der gesetzlichen Erbquote. Dies ist nach slowenischem Recht nicht der Fall. Der Pflichtteil besteht in einer reduzierten Erbquote am Nachlass.