Ausgehend von der Grundnorm des Artikel 14 I Grundgesetz ist das Erbrecht als Grundrecht im Grundgesetz zwar nicht ausdrücklich aber konkludent erwähnt.
Die Weitergabe des Vermögens von einer Generation auf die nächste Generation oder aber auch an Dritte ist somit nach derzeitiger Rechtsauffassung grundgesetzrechtlich geschützt. Weiterlesen