Einziehung des Erbscheins

Wurde ein Erbschein unrichtig erteilt, zieht das Nachlassgericht ihn wieder ein. Unrichtig ist ein Erbschein beispielsweise dann, wenn die festgelegte Erbfolge mit der tatsächlich durch nachträgliche Auffindung eines anderen Testaments nicht übereinstimmt.

Da ein bereits erteilter Erbschein nicht mehr abgeändert werden kann, gibt es keine Rechtsmittel gegen seine Erteilung, sondern der Betroffene muss einen Antrag auf Einziehung und Neuerteilung stellen.