Hypothek

Die Hypothek ist ebenso wie die Grundschuld ein Grundpfandrecht. Die Hypothek stellt sicher, dass den Berechtigten eine Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Der Unterschied zur Grundschuld besteht darin, dass der Hypothek eine Forderung des Berechtigten zugrunde liegen muss, z. B. ein Darlehensvertrag. Wenn die Darlehenssumme getilgt ist, hat der Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Löschung der Hypothek.