Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg berät ihre Mandanten im nationalen und internationalen Erbrecht einschließlich der Schnittpunkte zum jeweiligen Steuer- und Gesellschaftsrecht sowohl im Bereich des bereits eingetretenen Erbfalls als auch bei der Planung, die u.a. auch die lebzeitige Übertragung von privatem oder betrieblichem Vermögen beinhaltet.
Die Beratung im Erbrecht erfordert die systematische Erfassung von Lebenssachverhalten und eine umfassende und in der Regel komplexe rechtliche Bewertung und Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten. Neben den rein erbrechtlichen Erwägungen müssen bei grundsätzlich jedem Mandat zwingend u.a. die erbschaft- und einkommensteuerrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, grundstücksrechtlichen und ggf. sozialrechtlichen Auswirkungen beachtet werden.
Bei den von uns betreuten Mandaten handelt es sich in der Regel um sehr umfangreiche Lebenssachverhalte mit hohen Gegenstandswerten.
Im Bereich des Erbrechts kann im Rahmen eines „ersten kostenlosen Kennenlerngesprächs“ oder im Rahmen der in aller Munde befindlichen „Erstberatung“ (226,50 € brutto für 30-45 Minuten) keine umfassende Beratung mit einem belastbaren Ergebnis, für das wir die Haftung übernehmen, erfolgen.
Eine erfolgsorientierte Beratung, die auch ein greifbares Ergebnis hat, für welches wir die Haftung übernehmen, kann nur im Rahmen eines Beratungsmandats gemäß dem abzuschließenden Anwaltsvertrag und einer Vergütungsvereinbarung erfolgen.
Unsere Vergütungsvereinbarung sieht für ein Beratungsmandat grundsätzlich ein Mindesthonorar von 500,00 € zzgl. 19% USt vor. Im Übrigen wird grundsätzlich nach tatsächlichem Zeitaufwand (minutengenau) abgerechnet. Die Stundensätze der juristischen Mitarbeiter hängen von der jeweiligen Qualifikation und Berufserfahrung ab und beginnen bei 300,00 € zzgl. 19% USt.
Zur erfolgsorientierten Beratung gehört ebenfalls, dass alle vorliegenden Unterlagen idealerweise vor dem ersten Beratungstermin an uns übersendet werden.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Ihre Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg