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Erbvertrag: Testamentsklausel

Bei einem Erbvertrag sollten die Testamentserrichter, d.h. die Erbvertragsparteien sich Gedanken machen, ob denn jederzeit für jeden der beiden Erbvertragsparteien ein Rücktritt vom Erbvertrag sein sollte. Weiterlesen

Erbvertrag

Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, in dem zumindest eine Person letztwillige Verfügungen trifft, die wegen des Vertragscharakters nicht ohne weiteres von dem Testierenden einseitig geändert werden können. Verfügen beide Vertragsteile vertragsmäßig bindend von Todes wegen als Erblasser, so handelt es sich um einen zweiseitigen Erbvertrag.

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Erbvertrag, Patchworkfamilie, testamentarische Regelung nicht verheirateter Lebensgefährten, ohne Beachtung der notwendigen Pflichtteilsregelungen

Wir schließen den nachstehenden Erbvertrag

§ 1 Widerruf früherer letztwilliger Verfügungen

Ein jeder von uns widerruft hiermit vorsorglich alle von uns bisher allein oder gemeinsam etwa errichteten letztwilligen Verfügungen. Bindende erbrechtliche Verfügungen gegenüber Dritten, die einen jeden von uns in der Verfügung über seinen Nachlass beschränken, bestehen nicht.

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