Erbvertrag, Patchworkfamilie, testamentarische Regelung nicht verheirateter Lebensgefährten, ohne Beachtung der notwendigen Pflichtteilsregelungen

Wir schließen den nachstehenden Erbvertrag

§ 1 Widerruf früherer letztwilliger Verfügungen

Ein jeder von uns widerruft hiermit vorsorglich alle von uns bisher allein oder gemeinsam etwa errichteten letztwilligen Verfügungen. Bindende erbrechtliche Verfügungen gegenüber Dritten, die einen jeden von uns in der Verfügung über seinen Nachlass beschränken, bestehen nicht.

§ 2 Erbfolge nach dem Erstversterbenden

Wir setzen uns hiermit gegenseitig, der Erstversterbende den Überlebenden, zum alleinigen und unbeschränkten Erben ein.

§ 3 Erbfolge nach dem Zweitversterbenden

Der Überlebende von uns setzt die gemeinsamen Kinder, die wir hinterlassen zu seinen Erben ein jeweils zu gleichen Teilen. Ersatzerben sind ihre Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, tritt Anwachsung entsprechend den Regeln der gesetzlichen Erbfolge ein.

§ 4 Erbvertragliche Bindung

Unsere Erklärungen über die gegenseitige Erbeinsetzung nehmen wir mit erbvertraglicher Bindung gegenseitig an. Ein vertragliches Rücktrittsrecht will sich keiner von uns vorbehalten. Es besteht die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung.