Welche Güter zählen zum Gemeinschaftsvermögen? Welche Güter zählen zum Eigenvermögen der Ehegatten? Was hat dies für Auswirkungen im Erbfall?
Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist die sog. Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft ist eine Gütertrennung. Das Vermögen der Eheleute wird nicht gemeinschaftliches Vermögen (§ 1363 Abs. 2 BGB) durch die Vereinbarung. Dies gilt gleichfalls für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Der Zugewinn (Mehrwert), den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch in Geld ausgeglichen, sobald die Zugewinngemeinschaft, durch Scheidung oder Tod, endet. Die Ehegatten sind in Hinblick auf Verfügungen über ihre Güter in aller Regel keinen Beschränkungen unterworfen und müssen nicht für Schulden des anderen einstehen.