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Güterstand in Deutschland im Erbfall

Welche Güter zählen zum Gemeinschaftsvermögen? Welche Güter zählen zum Eigenvermögen der Ehegatten? Was hat dies für Auswirkungen im Erbfall?

Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist die sog. Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft ist eine Gütertrennung. Das Vermögen der Eheleute wird nicht gemeinschaftliches Vermögen (§ 1363 Abs. 2 BGB) durch die Vereinbarung. Dies gilt gleichfalls für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Der Zugewinn (Mehrwert), den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch in Geld ausgeglichen, sobald die Zugewinngemeinschaft, durch Scheidung oder Tod, endet. Die Ehegatten sind in Hinblick auf Verfügungen über ihre Güter in aller Regel keinen Beschränkungen unterworfen und müssen nicht für Schulden des anderen einstehen.

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Deutschland: Wie können die Ehegatten in Deutschland die Vermögensverhältnisse innerhalb der Ehe regeln und welche Auswirkungen hat dies auf den Erbfall?

Welche gesetzlichen Bestimmungen können durch einen Vertrag abgeändert werden und welche nicht? Welche Güterstände können gewählt werden?

Es gibt in Deutschland vier Möglichkeiten des Güterstandes innerhalb der Ehe.

Die Ehegatten können vertraglich nicht nur einen anderen Güterstand bestimmen, sondern auch einzelne Regelungen des jeweiligen Güterstandes modifizieren (§ 1408 Abs. 1 BGB). Sie können auch einzelne Güterstände miteinander kombinieren. Oftmals wird eine Kombination aus Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft gewählt. Diese modifizierte Zugewinngemeinschaft sieht oftmals vor, dass es bei der Scheidung zur Gütertrennung kommt und im Todesfall der Eheleute zu den Rechtsfolgen der Zugewinngemeinschaft. Es gibt aber zahlreiche weitere Kombinationsmöglichkeiten.

Auch wenn Gemeinschaftsgut (Gütergemeinschaft) vorliegt und einer der Ehepartner wird geschäftsunfähig, wird das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht notwendig, da im Regelfall eine Einzelverwaltungsbefugnis nicht vereinbart worden ist. Die Auswirkungen auf den Erbfall bei einer Gütergemeinschaft sind wie folgt:

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