Eine gesetzliche Gebührenordnung ist in Portugal nicht vorhanden. Die Höhe des Anwaltshonorars ist damit eine Frage individueller Vereinbarung. Unzulässig ist ausschließlich ein Erfolgshonorar. Der Abschluss einer Honorarvereinbarung wird dringend empfohlen.
Gebühren-/Kostentragung
Die unterliegende Partei muss grundsätzlich die gesetzlich festgelegten Gerichtsgebühren tragen. Die außergerichtlichen Kosten, d.h. das Honorar des Rechtsanwalts, trägt jede Partei selbst.