Schlagwort-Archiv: Portugal

Portugal: Anwaltsgebühren

Eine gesetzliche Gebührenordnung ist in Portugal nicht vorhanden. Die Höhe des Anwaltshonorars ist damit eine Frage individueller Vereinbarung. Unzulässig ist ausschließlich ein Erfolgshonorar. Der Abschluss einer Honorarvereinbarung wird dringend empfohlen.

Gebühren-/Kostentragung

Die unterliegende Partei muss grundsätzlich die gesetzlich festgelegten Gerichtsgebühren tragen. Die außergerichtlichen Kosten, d.h. das Honorar des Rechtsanwalts, trägt jede Partei selbst.

Portugal: Erbschaftsteuer, Steuertarif

Steuertarifder portugiesischen Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rechtslage bis zum 31.12.2003

Steuerpflichtiger Erwerb in Euro Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III Steuerklasse IV
bis 3.641,22 0 7% 13% 16%
von 3.641,23 bis 14.265,22 3% 10% 17% 20%
von 14.265,62 bis 36.312,49 6% 13% 21% 25%
von 36.312,50 bis 71.328,10 9% 16% 25% 30%
von 71.328,11 bis 178.968,68 13% 21% 31% 36%
von 178.968,69 bis 355.343,62 17% 26% 38% 43%
mehr als 355.343,62 24% 32% 45% 50%

Portugal: Erbschaftsteuer, Steuerklassen

Steuerklassen und Freibeträge im portugiesischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Rechtslage bis zum 31.12.2003

Steuerklasse I Ehegatten und Abkömmlinge, die 18 Jahre oder älter sind (auch adoptierte
Kinder)
3.641,22 Euro
Steuerklasse II Verwandte in aufsteigender Linie und Geschwister 374,20 Euro
(für Verwandte in aufsteigender Linie wird beim Erwerb von Todes wegen ein zusätzlicher Freibetrag von 1.820,61 Euro gewährt)
Steuerklasse III Verwandte der Seitenlinie bis zum dritten Grade (zum Beispiel Onkel und Tanten sowie Neffen und Nichten) 374,20 Euro
Steuerklasse IV Alle sonstigen Erwerber 374,20 Euro

Portugal: Nachlassvollmachten

Vollmachten erlöschen grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers, eine trans- oder postmortale Vollmacht ist dem portugiesischem Recht unbekannt.

Eine Rechtswahl hinsichtlich des auf die Vollmacht anwendbaren Rechts ist zulässig. Wählt der Vollmachtgeber in der Vollmachtsurkunde ausdrücklich eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts, welches sowohl trans- als auch die postmortale Vollmacht zulässt, wird dies in Portugal im Regelfall anerkannt.

Portugal: Ehegattenerbrecht

Der Ehegatte erhält als Erbe erster Ordnung mindestens 1/4 und als Erbe zweiter Ordnung mindestens 2/3.

Neben weiteren Ordnungen ist er Alleinerbe, so dass er Geschwister vollständig von der Erbfolge verdrängt.

Portugal: Gesetzliche Erbfolge

Erben erster Ordnung sind der Ehegatte und die Abkömmlinge.

Erben zweiter Ordnung sind die Eltern und weitere Vorfahren sowie der Ehegatte.

Erben dritter Ordnung sind die Geschwister und die weiteren Verwandten bis zur vierten Linie.