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Erbschaftsteuer in Lettland

Eine Erbschaftsteuer gibt es nicht in Lettland.

Im Gegensatz zu anderen Ländern unterliegt auch nicht der Erwerb von Todes wegen oder aufgrund von einer Schenkung einer sonstigen Steuer.

Auch die Veräußerung einer geerbten Immobilie unterliegt nicht einer sonstigen Steuer.

Es eröffnen sich dadurch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.

In Fragen der optimierten Erbschaftsteuergestaltung kontaktieren Sie bitte die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 22, 86152 Augsburg, Telefonnummer 0821 345770.