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Luxemburg: Anwaltsgebühren

Im Großherzogtum Luxemburg gibt es keine allgemein verbindliche Richtschnur für die Berechnung des dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit geschuldetes Honorars. Empfehlungen des Conseil de l’ordre gelten als allgemeine Richtlinie.

Der Mandant kann gegen eine ihm erteilte Honorarrechnung Beschwerde zum Conseil de l’Ordre einlegen, welcher für die Gebührenfestsetzung zuständig ist.

Die Gebührenfestsetzung des Conseil de l’Ordre ist für den Mandanten nicht notwendigerweise bindend; falls Streitigkeiten entstehen, kann sich der Mandant immer noch an das zuständige Gericht wenden. Der Rechtsanwalt ist hingegen an die Festsetzung des Conseil de l’ordre bzw. an die Entscheidung des Gerichts gebunden.