Die Adoption von Stiefkindern ist nur nach eingehender Prüfung der gesamten Rechtsfolgen vorzunehmen.
Die Adoption nur unter dem Aspekt des Erbrechts und des Steuerrechts zu betrachten mit dem Ziel der Gleichstellung der Stiefkinder mit den leiblichen Kindern ist unzutreffend und von Seiten des Beraters ein Beratungsfehler. Erbrechtliche in Schlagworten formulierte Internetpublikationen legen die Überlegung nahe Adoption zur Gleichstellung von gemeinsamen ehelichen Kindern und Stiefkindern vorzunehmen, ohne ausreichend auf die Voraussetzungen und Folgen einzugehen.