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Die richtige Form der letztwilligen Verfügung für Haustiere

Da Tiere nicht rechtsfähig sind, können Haustiere daher auch keine Erben bzw. Vermächtnisnehmer werden. Für viele Menschen ist es von hohem Interesse, dass ihr Hund oder ihre Katze nach dem eigenen Ableben versorgt werden soll.

Eine Versorgung des Haustiers ist durch die Anordnung einer Auflage möglich.

Beispiel:

Meinen Erben belaste ich mit einer Auflage, dass mein Haustier bis zu seinem Lebensende ordnungsgemäß versorgt wird. Hinsichtlich der Auflage und deren Einhaltung ordne ich Testamentsvollstreckung an. Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es zu überwachen, ob mein Haustier ordnungsgemäß versorgt und artentsprechend gehalten wird.