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Erbschaftsteuer in Malta

Im Jahr 1992 wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Malta abgeschafft.

Es ist allerdings zu beachten, dass bei Übergang von Immobilien eine Transfersteuer in Höhe von 5 % aus dem Wert der Immobilien anfällt.

Wenn zwischen Ehegatten eine Immobilientransferierung vorgenommen wird, fallen nur 50 % an.

Wenn zusätzlich die Immobilie, meistens das Wohnhaus, welches selbst genutzt wird, übertragen wird, ist der Transfer steuerbefreit.

Wenn Sie diesbezüglich weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Augsburg, unter der Telefonnummer 0821 345770.