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Erbschaftsteuer in Estland

Eine Erbschaftsteuer bzw. eine Schenkungsteuer wird in Estland nicht erhoben.

Als Besonderheit ist aber darauf hinzuweisen, dass bei ererbten oder unentgeltlich, d. h. durch Schenkungen erworbenen Immobilien, die dann anschließend verkauft werden, aus dem gesamten Erlös eine Einkommensteuer zu bezahlen ist.

Derzeit beträgt diese Steuer dann 21 %.