Tag Archives: EU

Erbrecht europäische Union, EU-Erbschaftsverordnung

Die neuen EU-Regeln gelten für alle Todesfälle ab dem 17.08.2015.

Die EU Erbschaftsverordnung knüpft das Erbrecht an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen, also den Hauptsitz an.

Dies bedeutet, dass wenn zum Beispiel ein Deutscher sich überwiegend im Ausland aufhält, wie zum Beispiel Wahlwohnsitz Monaco, Liechtenstein, Andorra, dann wird das dortige Erbrecht auf den Erbfall angewendet, egal wo sich die Erben befinden und gleichfalls unerheblich in den meisten Fällen, wo sich das Vermögen befindet.

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Internationales Erbrecht, EU Erbrechtsverordnung

Das Ableben eines Menschen wirft oftmals die Frage nach dem auf die Erbfolge anzuwendenden Recht auf, wenn Berührungspunkte mit dem Ausland vorliegen.

Die ausländische Staatsangehörigkeit des Erblassers,
der Wohnsitz des Erblassers,
der Aufenthalt des Erblassers im Ausland oder
die Belegenheit von Nachlassgegenständen im Ausland
die Rechtswahl des Erblassers

stellen derartige Berührungspunkte dar.

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EU Erbrechtsverordnung

Die EU-Erbrechtsverordnung wurde vom Europäischen Parlament angenommen.

Aller Voraussicht nach wird im April 2012 sie noch vom Rat der EU angenommen werden müssen. Der Zeitplan sieht vor, dass die Verordnung ab Mitte 2015 für Erbfälle innerhalb der EU anwendbar sein wird.

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