Schlagwort-Archiv: Immobilien

Nießbrauch und Darlehensverpflichtung

In zahlreichen Fällen übertragen Eltern aus Gründen der Erbschaftssteuer auf ihre Abkömmlinge Immobilien unter der Bestimmung, dass ihnen zu Lebzeiten der Nießbrauch zusteht, das heißt, dass ihnen alle Einnahmen zufließen und sie allerdings auch verpflichtet sind, alle Ausgaben in diesem Zusammenhang zu tragen. Weiterlesen

Hinweise unterschiedlichster Art für die Immobilienübertragung

In Zeiten in welchen daran gedacht wird, die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer zur Finanzierung verschiedenster politischer Zwecke zu erhöhen, tragen sich immer mehr Personen mit dem Gedanken, dass sie im Rahmen einer sogenannten vorweggenommenen Erbfolge zur Reduzierung von Erbschafts-/Schenkungssteuer, ihre Immobilien auf die nächste Generation übertragen wollen.

Die lebzeitige Übertragungssituation wird im Wesentlichen durch mehrere Gründe bedingt, die wir nachfolgend darstellen. Weiterlesen

Steuerschaukel bei Immobilien (Teil I)

Einige Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die sie vermietet haben, haben diese Immobilien schon sehr lange im Bestand, oftmals ist es so, dass hier die Abschreibung abgelaufen ist.

Es besteht dann die Überlegung, die Immobilie innerhalb der Familie vorzugsweise an den Ehepartner zu veräußern, sodass dieser dann in Höhe des Kaufpreises wiederrum Anschaffungskosten hat und dadurch eine Abschreibung wieder möglich wird. Weiterlesen

Ein Verzicht auf ein wertlos gewordenes Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht stellt keine Schenkung dar

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass beispielsweise im Jahr 1995, als es zum Wechsel bei der Bewertung von Immobilien gekommen ist, Grundstückseigentümer ihre Immobilien auf einen oder mehrere ihre Abkömmlinge überragen haben um die damals vermeintlichen Steuervorteile ausnutzen zu können.

Im Rahmen dieser damals sehr zahlreich verbundenen Beurkundungen von Grundstücksüberlassungen. Es wurde das Wohnungsrecht bzw. der Nießbrauch eingeräumt. Es kann nunmehr dazu kommen, dass das Wohnungsrecht für den ehemaligen Grundstückseigentümer wertlos geworden ist, da er sich altersbedingt zwischenzeitlich in einem Seniorenheim aufhalten muss.

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Internationales Erbrecht – Vermögen im Ausland

Der Wunsch nach einer eigenen Ferienimmobilie im Ausland wird immer häufiger realisiert. Die Immobilie in Italien oder auf Mallorca zählt zu den Favoriten der deutschen Eigentümer, wobei eine deutliche Zunahme von Immobilienerwerbungen in der Türkei und Marokko feststellbar ist.

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Sicherheitenverwertung im Erbfall

Aktueller Fall durch Banken in den Westlichen Wäldern, Lech-Zusam, Ausgangsfall (abgewandelt).

Erblasser E hatte eine Eigentumswohnung erworben und diese durch Aufnahme eines Darlehens hinsichtlich des noch fehlenden Kaufpreisanteils finanziert. Zugunsten einer Bank wurde an der Immobilie eine Grundschuld eingetragen. Die Eintragung der Grundschuld erfolgte erstrangig. Zusätzlich wurde zur Verbesserung der Zinskonditionen noch ein bei der Darlehen ausreichenden Bank befindliches Wertpapierdepot verpfändet. Als der Erblasser verstarb, bestand ein Darlehensrest von 60.000,- €.

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Erbfall, Energieeinsparverordnung

Seit Oktober 2009 gilt die neue Energieeinsparverordnung. Dies hat auch Auswirkungen auf die Weitergabe von Immobilien im Todesfall. Die Energieeinsparverordnung trifft die Erben, die eine im Nachlass befindliche Immobilie sanieren wollen.

Erben, die lediglich eine Kleinsanierung älterer geerbter Immobilien beabsichtigen, müssen darauf achten, ob sie mehr oder weniger als 10 % der Fläche der Außenwände, des Daches oder der Fenster erneuern wollen.

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USA – Immobilie – Testament

Gerade dann, wenn Auslandsimmobilien vorhanden sind, ist es von großer Bedeutung, Wert zu legen auf die richtige Form des Testaments. Wenn nämlich das in Deutschland verfasste Testament im Ausland als nicht formgültig angesehen wird, kommt es im Ausland dann zur gesetzlichen Erbfolge. Gerade bei den zahlreich vorhandenen Ferienimmobilien Deutscher in Florida kann es zu Problemen führen, wenn nur ein handschriftliches Testament vorliegt. In diesem Fall kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Ein handschriftliches Testament wäre in Florida nur dann wirksam, wenn mindestens zwei neutrale Zeugen die Echtheit der Unterschrift des Erblassers bestätigt hätten.

Immobilien, vermietete Immobilien, Steuerstundung, Erbschaftsteuergesetz

Wenn der Erblasser eine Immobilie im Sinne des § 13 c Abs. 3 ErbStG hinterlässt, so kann der Erwerber, unabhängig ob er Erbe oder Vermächtnisnehmer ist, beim zuständigen Finanzamt eine Stundung beantragen.

Die Stundung ist dann zu gewähren, soweit der Erbe oder Vermächtnisnehmer die Steuer, die durch den Erwerb der Immobilie anfällt im Rahmen des Erbfalls, nur durch Veräußerung gerade dieses Vermögens aufbringen kann. Es wird insoweit auf § 28 Abs. 3 Satz 1 ErbStG verwiesen.

Die Stundung kann nicht gewährt werden, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer, die auf das begünstigte Vermögen entfallende Erbschaftsteuer aus weiterem Vermögen, das er durch Erbanfall oder vermächtnisweise erhalten hat, befriedigen kann.

Grundstücksauktion

Der Eigentumserwerb bei Grundstücksauktionen erfolgt nicht durch Zuschlag, sondern durch einen notariellen Kaufvertrag, der am Schluss der Versteigerung zwischen dem Eigentümer und Meistbietenden beurkundet wird.