Teilungsversteigerung – kein Zutritt für den Sachverständigen

Im Rahmen von Teilungsversteigerungsverfahren kann es dazu kommen, dass eine der Parteien dem Sachverständigen keinen Zutritt zum Haus bzw. zur Wohnung gewährt.
Der Sachverständige wird daher bei der Schätzung der Immobilie ganz erhebliche Sicherheitsabschläge vornehmen. Dies hat dann zur Folge, dass dadurch die 5/10 Grenze deutlich nach unten gehen kann.