Immobilien, Erbschaftsteuer, Bewertung bebauter Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser

Ein- und Zweifamilienhäuser werden nach dem Vergleichswertverfahren beurteilt.

Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert der Immobilie durch den Kaufpreis bestimmt, der bei Verkäufen von anderen Immobilien ermittelt wurde, die vergleichbar sind.

Derzeit fehlt allerdings oftmals eine entsprechende vergleichbare Aufstellung über Immobilien.