Rente und Nachlass

Die Rentenempfänger von etwa 20 Millionen Rentnern in Deutschland haben monatliche Renteneinkünfte wie folgt:

20 % zwischen150,00 € – 450,00 €
24 % zwischen450,00 € – 900,00 €
28 % zwischen900,00 € – 1.350,00 €
18 % zwischen1.350,00 € – 1.800,00 €
8 % zwischen1.800,00 € – 2.250,00 €
1,5 % über2.250,00 €
0,6 % mehr als2.400,00 €
0,2 % mehr als3.000,00 €

Dies bedeutet, dass aufgrund der höheren Lebenserwartung zahlreiche Rentnerinnen und Rentner, für Lebenshaltungszwecke, ihr Vermögen zum Teil in Anspruch nehmen müssen.

Trotz der Immobilienwertsteigerung ist es so, dass das durchschnittliche Nachlassvermögen zahlreicher Rentnerinnen und Rentner im Laufe der Zeit deutlich reduziert wird.

Zusätzlich ist festzuhalten, dass auch bei Rentnern mit hohem Renteneinkommen, beispielsweise von 3.200,00 € Rente monatlich, diese zuvor wenigstens 7.300,00 € monatlich zur Verfügung hatten. Dies bedeutet, dass hier eine Finanzierungslücke ab Renteneintrittsalter von 60 % des Vermögens entsteht.

Gerade dann, wenn bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters die Immobiliendarlehen noch nicht zurückgeführt sein sollten, wird diese Personengruppe, wenn sie nicht privat vorgesorgt hat, bei der weiteren Tilgung der Immobiliendarlehen in Schwierigkeiten geraten.

Bei der Gruppe der Personen, die unter 900,00 € monatliche Rente haben, das sind gerundet 45 % aller Rentenbezieher wird das Vermögen im Laufe der Rentenzeit aller Voraussicht nach verbraucht werden.

Dies bedeutet, dass Sparpläne, Eigentumswohnungen, etc. veräußert werden müssen, um einen adäquaten Lebensstil zu führen. Lebzeitige Übertragungen an Abkömmlinge können dazu führen, dass diese Abkömmlinge, über den Sozialhilferegress, die übertragenden Immobilien wiederrum zurückgeben müssen bzw. ein monatliches Entgelt bezahlen müssen zur Abgeltung von Wohnungsrechten.

Vor diesem Hintergrund sind sämtliche Vermögenstransfers und sämtliche Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall zu überprüfen.