Lebzeitige Zuwendungen des Erblassers an Abkömmlinge, ausdrücklich werden hier nicht abgehandelt. Zuwendungen an Dritte, können sich auf verschiedene Weise auf den Erbfall auswirken.
Der Erbteil, nicht zu verwechseln mit Erbquote, eines Abkömmlings kann sich ändern, wenn der Abkömmling vom Erblasser bereits ausgleichungspflichtige Vorempfänge erhalten hat. Continue reading