Kanzleiprofil

Die Kanzlei ist fokussiert auf Erbrecht und grenzt sich ausdrücklich ab von Kanzleien, bei welchen Erbrecht nur eines von mehreren betreuten Rechtsgebieten ist.

Frau Birgit Eulberg und Herrn Michael Ott-Eulberg wurde bereits im Jahr 2005 die Befugnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.

Mit Wirkung zum 01.07.2005 hat die Bundesrechtsanwaltskammer die Einführung des Fachanwalt für Erbrecht beschlossen. Während die Angabe eines Interessens- oder Tätigkeitsschwerpunkts „Erbrecht“ weitgehend auf einer (kaum überprüfbaren) Selbsteinschätzung des Rechtsanwalts beruht, wird die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ nur nach eingehender Überprüfung der besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts durch die Rechtsanwaltskammer verliehen.

Kompetenzen, Einsatzfreude und Zuverlässigkeiten der Kanzleimitglieder resultieren nicht zuletzt aus der Besonderheit, dass 2 passionierte Fachanwälte für Erbrecht als langjährige Spezialisten (mehr als 25 Jahre Berufserfahrung) der Kanzlei eine gewachsene Struktur mit 15 Mitarbeitern verleihen.

Die ideale Verbindung praktischer Tätigkeit auf der einen Seite und Wissenschaft und Lehre andererseits schafft die Voraussetzung dafür, dass maßgebliche Entscheidungen sachgerecht in die Praxis umgesetzt werden können.

Aufgrund der umfangreich angelegten Bibliothek und Datenbank und der beständig intensivierten Fortbildung aller Kanzleimitarbeiter ist selbst das Sekretariat hervorragend in erbrechtlichen Belangen geschult. So wurde beispielsweise die langjährige Kanzleivorsteherin nach entsprechender Ausbildung und Prüfung im Jahre 2006 zur ersten Kanzleimanagerin in Bayern gekürt.

Die Kanzlei zeichnet aus, dass hohe Anforderungen an den Einsatz der Fähigkeiten und Kräfte des Einzelnen gestellt werden, um gemeinsam das Optimum für den Mandanten zu erreichen. Gleichzeitig ist Transparenz oberste Maxime: Die komplette Aufklärung und Festlegung der Kosten erfolgt durch einen Anwaltsvertrag und eine Honorarvereinbarung.