Pflichtteilsrechner Eltern


Sie haben nur dann einen Pflichtteilsanspruch, falls die verstorbene Person keine lebenden Abkömmlinge (Kinder, Enkel ...) mehr hat!
Ehepartner/Lebenspartner
Falls die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war/in einer eingetragenen Lebensparterschaft lebte:
Elternteile