Steuerklassen und Freibeträge im portugiesischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Rechtslage bis zum 31.12.2003
Steuerklasse I | Ehegatten und Abkömmlinge, die 18 Jahre oder älter sind (auch adoptierte Kinder) | 3.641,22 Euro |
Steuerklasse II | Verwandte in aufsteigender Linie und Geschwister | 374,20 Euro (für Verwandte in aufsteigender Linie wird beim Erwerb von Todes wegen ein zusätzlicher Freibetrag von 1.820,61 Euro gewährt) |
Steuerklasse III | Verwandte der Seitenlinie bis zum dritten Grade (zum Beispiel Onkel und Tanten sowie Neffen und Nichten) | 374,20 Euro |
Steuerklasse IV | Alle sonstigen Erwerber | 374,20 Euro |