Portugal: Erbschaftsteuer, Steuerklassen

Steuerklassen und Freibeträge im portugiesischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Rechtslage bis zum 31.12.2003

Steuerklasse I Ehegatten und Abkömmlinge, die 18 Jahre oder älter sind (auch adoptierte
Kinder)
3.641,22 Euro
Steuerklasse II Verwandte in aufsteigender Linie und Geschwister 374,20 Euro
(für Verwandte in aufsteigender Linie wird beim Erwerb von Todes wegen ein zusätzlicher Freibetrag von 1.820,61 Euro gewährt)
Steuerklasse III Verwandte der Seitenlinie bis zum dritten Grade (zum Beispiel Onkel und Tanten sowie Neffen und Nichten) 374,20 Euro
Steuerklasse IV Alle sonstigen Erwerber 374,20 Euro