Aufbewahrung letztwillige Verfügungen, Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge

Seit dem 01.01.2012 gibt es das zentrale Testamentsregister.

Beim zentralen Testamentsregister, abgekürzt ZTR, werden Verfügungen von Todes wegen und sonstige erbfolgerelevanten Urkunden registriert, welche vor einem deutschen Notar errichtet wurden oder in gerichtliche Verwahrung gelangten.

Damit die Registrierung beim zentralen Testamentsregister vorgenommen werden kann, müssen neben den vollständigen Personendaten auch noch der Geburtsort, das Geburtsstandesamt und die Geburtsregisternummer vorgelegt werden.

Die Registrierung kostet 15,00 Euro bis 18,00 Euro.

Vorteil an der Registrierung und Verwahrung ist, dass Testamente so in jedem Fall beim Ableben des Testamentserrichters eröffnet werden.