Abstammung

Voraussetzung für das gegenseitige gesetzliche Erbrecht ist, dass die Frage nach der Abstammung geklärt wurde.

Beim nichtehelichen Kind eventuell durch Anerkennung oder auch durch gerichtliche Vaterschaftsfeststellung, so dass rechtlich verbindlich klargestellt ist, dass der nichteheliche Vater wirklich der Vater des Kindes ist.