Fiskus

Der Fiskus, das heißt der Staat, wird dann von Gesetzes wegen Erbe, wenn innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist ein Erbe durch das Nachlassgericht nicht ermittelt werden kann oder wenn alle bekannten Erben die Ausschlagung erklärt haben. Ausschlagen oder auf sein gesetzliches Erbrecht verzichten kann der Fiskus nicht, er haftet allerdings nur beschränkt auf den Nachlass.