Teilungsplan (Versteigerung)

Der Teilungsplan ist die Grundlage für die Verteilung des Versteigerungserlöses. Er wird im Verteilungstermin nach Anhörung der anwesenden Beteiligten aufgestellt, § 113 Abs. 1 ZVG.

Im Teilungsplan sind enthalten:

  • Teilungsmasse (die Teilungsmasse besteht aus dem Versteigerungserlös §§ 49 Abs. 1, 107 Abs. 2 ZVG)
  • Schuldenmasse (die Schuldenmasse wird gebildet aus den Kosten des Verfahrens, § 109 Abs. 1 ZVG, angemeldete Zwangsverwaltervorschüsse, öffentliche Lasten, Forderungen von Grundpfandrechtsgläubigern (Banken))
  • bestehen bleibende Belastungen