Aufgebotsverfahren

Das Aufgebotsverfahren beim Nachlass sollte dann betrieben werden, wenn Erben befürchten müssen, dass der Nachlass überschuldet ist.

Den Nachlassgläubigern wird ermöglicht, ihre Forderungen gegen den Erblasser anzumelden, so dass die Haftung des Erben beschränkt werden kann.