Anwachsung

Im Falle der Anwachsung erhöht sich ein bereits feststehender Erbteil nochmals dadurch, dass, wegen des Vorversterbens eines Miterben oder der Ausschlagung durch einen Miterben oder Erbverzicht desselben, der Miterbe wegfällt, so dass sich der Erbteil der verbleibenden Erben entsprechend um den Erbteil des Weggefallenen erhöht. Der Erblasser kann jedoch im Testament die Anwachsung ausdrücklich ausschließen bzw. einen Ersatzerben für den Wegfall eines Erben benennen.