Erschöpfungseinrede

Der Erbe kann die Haftung auf den Nachlass beschränken, so dass eine Haftung mit seinem Privatvermögen ausgeschlossen wird, wenn er die Erschöpfungseinrede geltend macht. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Nachlass überhaupt nicht mehr werthaltig ist und das Nachlassinsolvenzverfahren durch den Erben durchgeführt wurde.