Oftmals gehen Eheleute davon aus, dass wenn einer der Eheleute Verbindlichkeiten in der Ehe eingeht, sei es durch eine risikobehaftete Immobiliensituation, ein schlecht gehendes Geschäft, Haftung aus Schäden aufgrund von Vorsatz oder Fahrlässigkeit, der andere Ehepartner haftet.
Für Verbindlichkeiten, die in der Ehezeit gemacht worden sind, haftet nur der Ehepartner, der die Schulden gemacht hat.
Die Vereinbarung, dass mittels des Güterstands der Gütertrennung eine Haftung für die Verbindlichkeiten des Ehepartners ausgeschlossen wird, ist absoluter Unsinn.
Es macht kein bayrisches Notariat einen Ehevertrag der Gütertrennung mit der Begründung, dass damit die Haftung für Verbindlichkeiten des anderen Ehepartners damit ausgeschlossen wird.
Einen derartigen Unsinn machen bayrische Notare nicht.
In anderen Bundesländern werden die Eheverträge als Haftungsbegrenzungsmodell den unwissenden Kunden verkauft.
Das Geld für einen derartigen Ehevertrag ist sinnlos aufgewendet.
Die Vereinbarung einer Gütertrennung ist erbrechtlich schlecht für den Ehepartner.