Islamisches Erbrecht / Richtiger Sprachgebrauch

Die ausschließlich richtige Bezeichnung für einen Angehörigen des islamischen Glaubens ist Muslime und nicht das laienhafte Moslem. Bedauerlicherweise werden von angeblich spezialisierten Kanzleien immer wieder bei Internetveröffentlichungen der Begriff Moslem verwendet, wie zum Beispiel: kein Erbrecht der christlichen Ehefrau beim Tod des moslemischen Ehemannes.